Welcome im Antrags-Land :)
- babyaufreisen
- 2. Aug. 2017
- 5 Min. Lesezeit
Im Dschungel der auszufüllenden Anträge und Möglichkeiten befinde ich mich nun seit einiger Zeit. Ich habe versucht alles zusammenzufassen, sodass Ihr einen Überblick erhält an was man denken muss.

Elternzeit
Wann: Spätestens 7 Wochen vor beginn der Elternzeit den Arbeitgeber informieren.
Insgesamt stehen einem 36 Monate Elternzeit zu. Diese können auf die Erziehungsberechtigten gesplittet werden wie man möchte. Nimmt man als Frau Mutterschutz wird diese der Elternzeit abgezogen. Der Mann muss mindestens zwei Monate in Elternzeit gehen.
Die Elternzeit kann von jeder Person gesplittet werden. Beim Einreichen des Antrags des Arbeitgebers muss allerdings definiert werden wie man die nächsten zwei Jahre verbringen möchte. Die Aufsplittung auf zwei Zeitabschnitte ist vom Gesetzgeber genehmigt. Möchte man den mehr als zwei Zeitabschnitte definieren, erfordert es einer schriftlichen Erklärung vom Arbeitgeber.
Die Elternzeit wird am besten auf die Lebensmonate des Kindes genommen und nicht auf Kalendermonate. Da auch das Elterngeld auf die Lebensmonate des Kindes berechnet wird. Erfolgen unterschiedliche Angaben von Lebensmonaten, Elterngeld und Elternzeit kann es sein, dass lediglich Teilauszahlungen erfolgen, zudem ist es bei der Steuererklärung komplizierter.
Kündigungsschutz:
Frauen sind ab der Information vom Arbeitgeber über die Schwangerschaft im Kündigungsschutz.
Männer starten ihren Kündigungsschutz 8 Wochen vor der Elternzeit. Wenn ein Mann die Elternzeit auf mehrere Zeitabschnitte splittet beginnt der Kündigungsschutz entsprechend jedes Mal von neuem 8 Wochen vor Beginn des Antritts.
Arbeiten:
Man darf in Elternzeit arbeiten. Die Arbeitszeit muss zwischen 15 und 30 Stunden/Woche betragen. Achtung, arbeitet man während der Elternzeit und möchte trotzdem Elterngeld erhalten wird dieses durch den geringeren Lohn gekürzt (da das Elterngeld aus den dem durchschnittlichem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet wird). Strebt man einen Nebenerwerb bei einem anderem Arbeitgeber oder Selbstständigkeit an muss dies vom Arbeitgeber genehmigt werden. Grund ist, dass man vom eigentlichen Job zurücktritt um sich um die Erziehung des Kindes zu kümmern (BEEG)
Mögliche Briefvorlage beim Arbeitgeber:
MANN
Sehr geehrte XXXX,
hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes VORNAME NACHNAME, voraussichtliches Geburtsdatum TT.MM.JJJJ. Unter Einhaltung der gesetzlichen 7-Wochen-Frist melde ich eine Elternzeit von insgesamt 11 Monaten an. Diese werde ich im
ersten Lebensmonat (vorr. TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ),
dritten Lebensmonat (vorr. TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ)
und vom fünften bis zum 14. Lebensmonat (vorr. TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ) nehmen.
Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein Gespräch zur Verfügung.
FRAU
Sehr geehrte XXXX,
hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes VORNAME NACHNAME, voraussichtliches Geburtsdatum TT.MM.JJJJ. Unter Einhaltung der gesetzlichen 7-Wochen-Frist werde ich die Elternzeit am TT.MM.JJJJ nach Ablauf des Mutterschutzes beginnen.
Nach einer XX-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem TT.MM.JJJJ wieder zur Verfügung.
Nach § 15 Abs. 7 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit besteht ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Diese möchte ich vorr. am TT.MM.JJJJ beginnen. Ab diesem Zeitpunkt möchte ich zunächst mit einer Anzahl von XX Wochenstunden tätig werden. Die Arbeitszeit soll in 4 Tagen die Woche verteilt werden (Montags bis Freitags).
Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.
Elterngeld
Wann: Antrag auf Elterngeld bei der Stadt abgeben (meistens gibt es online Formulare die man ausfüllen muss). Antrag möglich ab Tag der Geburt des Kindes. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt gestellt werden. Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist.
Man benötigt bei Mutterschaftsgeldbezügen eine Bescheinigung von der jeweiligen Krankenkasse, diese erhält man jedoch erst nach erhalten des Mutterschaftsgeldes (bzw. bei der letzten Auszahlung).
Elterngeld wird einem für 12 Monate ausgezahlt. Nimmt der Mann auch Elternzeit erhält man eine Auszahlung von 14 Monaten. Der Mutterschutz nach der Geburt (i.d.R. 8 Wochen --> 2 Monate) werden dem Elterngeld abgezogen. Ausgezahlt werden ca. 60% vom durchschnittlichen monatlichen Nettolohn. Man erhält mindestens 300€ und maximal 1.800€ Elterngeld. Hier kann es sich lohnen die Lohnsteuerklasse zu wechseln (bei verheirateten Paaren, sodass das Nettogehalt steigt).
Elterngeld+ bedeutet einfach, dass man aus einem Elterngeldmonat zwei Elterngeld+ Monate machen kann. Hier erhält man entsprechend die Hälfte des Geldes.
Was man benötigt: Antrag von der jeweiligen Stadt, Geburtsbescheinigung, Einkommensnachweise, Einkommenserklärung für Selbständige,Nachweis von Mutterschaftsgeld und des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld, Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel) oder Ihrer Niederlassungserlaubnis (bei nicht EU), Arbeitszeitbestätigung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber beziehungsweise Erklärung über die Arbeitszeit bei selbständiger Arbeit
Alles man durchrechnen macht auf jeden Fall Sinn. Am Besten hier: Elterngeldrechner
Kindergeld
Wann: Ab Geburt des Kindes bei der Agentur für Arbeit beantragen (geht auch online). Bis zu 4 Jahre rückwirkend können Leistungen beantragt werden.
Das Kindergeld beträgt je nachdem wie viele Kinder man hat zwischen 192€ (ab einem Kind) bis 223€ (ab dem vierten Kind).
Geburtsurkunde
Wann: Ab Geburt bei der jeweiligen Stadt beantragen. In manchen Städten übernimmt das Krankenhaus die "behördlichen" Dinge.
Am Besten informiert Ihr euch im WEB bei eurer Stadt.
Achtung: Wenn man nicht verheiratet ist und den Vater mit eintragen möchte benötigt man die Anerkennung der Vaterschaft.
Vaterschaft anerkennen
Wann: Bei der jeweiligen Stadt ab Geburt (i.d.R. kostenfrei) beantragen.
Versicherung
Mutterschaftsgeld beantragen: Vom Arzt eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Geburtstermin aushändigen lassen und an die Krankenkasse weiterleiten.
Es müssen noch weitere Dinge für das Mutterschaftsgeld gemacht werden, am besten auf der Seite deiner Krankenkasse informieren.
I.d.R. müsst Ihr die Geburtsbescheinigung einreichen. Die Krankenkasse schickt euch nach Auszahlung des Restbetrags noch ein Formular für das Elterngeld mit.
Achtung: Mutterschaftsgeld in der Steuererklärung angeben.
Mann: Antrag auf Elternzeit bei der Versicherung ab Geburt des Kindes abgeben.
Kind versichern: Wenn das Kind da ist muss auch dran gedacht werden das Kind bei einem Elternteil mitzuversichern. Auch wegen möglichen Urlauben gucken ob das Kind automatisch bei der Auslandskrankenversicherung mitversichert ist.
Geburtsvorbereitung
Wann: Je nach Stadt und Angebot sind die Kurse relativ schnell ausgebucht. Gucken welcher Kurs zeitlich am Besten passt. Ich habe meinen Kurs in der 32 SSW begonnen.
Es gibt die unterschiedlichsten Angebote. Mit Partner, ohne Partner, am Wochenende, wöchentlich, etc... Gucken was zu einem selber am Besten passt.
Als Gebärende bezahlt die Versicherung i.d.R. die Geburtsvorbereitung. Der Partner muss selber draufzahlen.
Rückbildungsgymnastik
Wann: 6 Wochen nach Geburt sollte man den Kurs beginnen. Auch hier gilt je nach Angebot und Stadt sind die Kurse ausgebucht.
Auch die Rückbildungsgymnastik wird von der Krankenkasse übernommen.
Krankenhaus
Wann: Es gibt auch hier keine Fristen einzuhalten. Jedes Krankenhaus wird einen wohl annehmen.
In der Regel bieten Krankenhäuser einen "Elternabend" an wo die Geburtsstation und der Kreislauf gezeigt werden. Hier werden auch "Grundsätze" des Krankenhauses erläutert. Wir haben uns ein Krankenhaus ausgeguckt und haben in der 37 SSW einen Termin zur Vorbesprechung.
Hebamme
Wann: Je nach Stadt und Angebot besser zu früh als zu spät.
Es gibt unterschiedliche Angebote. Betreuung nur im Wochenbett oder auch schon vorher im Wechsel mit dem Frauenarzt. Man hat auch die Möglichkeit eine Beleghebamme zu bekommen (sehr rar gesät). Am Besten kümmert man sich schon um die Hebamme bevor die Befruchtung der Eizelle erfolgt ist ;)
Kita/Tagesmutter
Wann: Je nach Stadt und Angebot besser zu früh als zu spät.
Zum Teil bietet die Stadt auch ein Portal an auf welchem man seine priorisierten Kitas auswählt. In Köln kann man sich hier erst nach Geburt eintragen.
Man sollte sich informieren zu wann die unterschiedlichen Kitas die Kinder aufnehmen. Häufig ist eine Aufnahme nur im August möglich. Entsprechend müsste man die Elternzeit anpassen. Zum Teil verlangen Kitas eine Art Motivationsschreiben.. was da genau rein soll weiß ich auch nicht :)
Oh man! Es ist auf jeden Fall einiges woran man Denken muss. Ich habe mir meinen Kalender genommen und die jeweiligen Fristen direkt eingetragen. So erhalte ich immer einen Reminder wann ich was zu erledigen habe. Der Tag der Geburt bei mir gut gefüllt. Wenn Ihr noch Hinweise habt, bitte schreibt mir. Ich werde diese entsprechend dazufügen. Viel Erfolg euch!
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